Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsbüros Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Auftragsabwicklung zwischen dem Übersetzungsbüro BUDAPEST-TRANSLATIONS: Ungarisch-Sprachenservice Wien (Übersetzungsbüro, Sprachschule, Dolmetscher-service) und dem Auftraggeber (Kunde). Sie werden vom Kunden bei Auftragserteilung anerkannt. 1. Umfang der Leistung 1.1 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen. 1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie 1.2.1 nur der Information, 1.2.2 der Veröffentlichung und Werbung, 1.2.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren, 1.2.4 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befaßten Übersetzer von Bedeutung ist. 1.3 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, daß der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Übersetzungsbüro, in der Folge Auftragnehmer genannt. 1.4 Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekanntgegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen. 1.5 Übersetzungen sind vom Auftragnehmer, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in maschinenschriftlicher Form auf Papier im Format A 4 vorzulegen. 1.6 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen des Punktes 6.3 der DIN 2345 („Übersetzungsaufträge“). 1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminolgie wünscht, muß er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekanntgeben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. 1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. 1.9 Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer. 1.10 Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat. 2. Honorare 2. 1 Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet, ausgenommen Dokumente. Letztere werden nach Seiten berechnet. 1 Zeile = 50 bis 55 Anschläge, 1 Seite = ca. 25 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4). Als Mindestpreis wird eine Seite in Rechnung gestellt. 2.2 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt). 2.3 Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis. 2.4 Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte. 2.4.1 Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. 2.4.2 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. 2.5 Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Der Auftraggeber ist auch ohne Information nach Punkt 2.4.2 verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen. 2.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 2.7 Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen den Auftragnehmer zur nachträglichen Preiskorrektur. 2.8 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischem Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden. 2.9 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden. 2.10 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden. 3. Lieferung 3. 1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im vorhinein ausdrücklich bekanntzugeben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs-bedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. 3.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatz-ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. 3.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung im Postwege. 3.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. 3.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluß des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, daß diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. 4. Höhere Gewalt 4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. 4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. 5. Haftung für Mängel (Gewährleistung) 5. 1 Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung (Übergabe zur Post) der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. 5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. 5.3 Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. 5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. 5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekanntgibt, daß er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen. 5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.9 und 5.5. 5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. 5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. 5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. 5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. 5.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5 sinngemäß. 5.12 Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 5.13 Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.9 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird. 5.14 Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie e-mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. 6. Schadenersatz 6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. 6.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt. 7. Urheberrecht 7.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, sondern ist berechtigt anzunehmen, daß dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, daß er über diese Rechte verfügt. 7.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen. 7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu andern als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Auftragnehmer muß solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. 8. Zahlung 8. 1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu erfolgen bzw. unmittelbar nach Zugehen der Lieferung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. 8.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie Mahnspesen von 10€ pro erfolgter Mahnung verrechnet. Im Weiteren sind Inkasso- und Rechtsanwaltskosten vom Kunden zu bezahlen. 8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage kraß untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert. 8.4 Nach schriftlicher Erteilung des Übersetzungsauftrages per Mal, Fax oder Postweg ist keine Stornierung des Auftrages möglich, es wird das volle Honorar laut Kostenvoranschlag verrechnet. 9. Verschwiegenheitspflicht Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten. 10. Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen der Auftragnehmer der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. 11. Verbindlichkeiten des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Bei folgenden Regelungen sind die Bestimmungen des Konsumentenschutz-gesetzes zu berücksichtigen, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Aufträgen von Konsumenten verwendet werden („Verbrauchergeschäfte“). Zu Punkt 2.4: 5 Abs. 2 KSchG legt fest, dass Kostenvoranschläge zwingend verbindlich sind. Zu Punkt 2.4.2: 6 Abs. 2, Zi. 3 KSchG bestimmt, dass eine Überschreitung des Kostenvoranschlages ausdrücklich im einzelnen ausgehandelt werden muß und nicht rechtswirksam durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden kann. Zu Punkt 2.6: Die einschränkenden Bestimmungen des 6 Abs. 1, Zi. 5 KSchG sind zu berücksichtigen. Die vorgesehene Preisgleitklausel dürfte jedoch gültig sein. Zu Punkt 5: Die Sonderregelungen der 8 und 9 des KSchG (Gewährleistung) sind zu berücksichtigen. Ebenso die Bestimmungen des 6 Abs. 1, Zi. 7 und 8 des KSchG betreffend Einschränkung des Zurückbe-haltungsrechtes und der Aufrechnungsmöglichkeit. Zu Punkt 5.12: 6 Abs. 2 Zi. 1 KSchG steht der Einschränkung der Haftung entgegen. Zu Punkt 7.2: Bei Zahlungsverzug dürfen die Zinsen nach 6 Abs. 1 Zi. 13 KSchG maximal 5 % pro Jahr betragen. Zu 9: Nach 14 KSchG kann der Gerichtsstand nur durch den Wohnort, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung des Verbrauchers bestimmt werden. Stand: Dezember 1999 - Erstellt und überarbeitet von der Landesinnung Druck Wien als gesetzlicher nteressenvertretung der gewerbliche Übersetzungsbüros im Rahmen der Wirtschaftskammerorganisation. 12. Ungarisch-Sprachtraining, Ungarischkurs in Kleingruppen, Ungarisch-Firmenkurs I. Kursablauf - Im Preis sind sämtliche Unterrichtsmaterialien inkludiert. - Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten, Mindestkursdauer pro Kurstag 2 UE á 45 Minuten inkl. Pause. - Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht werden, behält sich unsere Sprachschule vor, den Ungarischkurs von 12 Terminen je 2 UE auf 9 Termine je 2 EU zu verkürzen. II. Bezahlung - Angebote sind ein Monat ab Angebotsdatum gültig; das Angebot gilt als angenommen, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung, d.h. per Mail, Fax oder Post, eingeht. - Die Kursgebühren sind aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung steuerfrei, und sind vor Kursbeginn auf einmal zu bezahlen. - Abrechnungsform per Rechnung; zahlbar binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung. - Alle Zahlungen haben spesenfrei für den Empfänger zu erfolgen. III. Zahlungsverzug - Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie Mahnspesen von 10€ pro erfolgter Mahnung verrechnet. Im Weiteren sind Inkasso- und Rechtsanwaltskosten vom Kunden zu bezahlen. IV. Absagemodalitäten Generell: - Die Stornierung hat schriftlich, d.h. per Mail, Fax oder Post, zu erfolgen. - Ein Sprachtraining kann bis 5 Werktagen vor Kursbeginn storniert werden. Bei rechtzeitiger Stornierung erhalten Sie den vollen Betrag, abzüglich Bankspesen und einer Bearbeitungsgebühr von € 25,oo-, zurück. - Bei Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühren verrechnet. - Nach Kursbeginn ist keine Stornierung möglich. Ungarisch Einzeltraining, firmeninternes Sprachtraining - Die Stornierung eines vereinbarten Termines muss per Anruf, SMS oder Mail erfolgen. Im Falle einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der Betrag zur Gänze in Rechnung gestellt. V. Gültigkeit - Die gebuchten Unterrichtseinheiten sind innerhalb von 12 Monaten zu konsumieren, ansonsten verfallen sie. VI. Haftung - Die TeilnehmerInnen haften selbst für eventuelle Schäden. Die Kursteilnehmer sind seitens von uns weder unfall- noch krankenversichert. Für Minderjährige haften deren Erziehungsberechtigte. VII. Kündigung durch BUDAPEST-TRANSLATIONS Sollte sich ein/e TeilnehmerIn grob vertragswidrig verhalten oder die Durchführung eines Kurses stören, kann der/die TeilnehmerIn vom Ungarischkurs ohne Ersatzleistung ausgeschlossen werden; d.h. die Kursgebühren werden nicht rückerstattet. VIII. Sonstiges - Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. BUDAPEST-TRANSLATIONS behält sich das Recht vor, die Regeln, das Programm, die Preise und die AGB ohne vorherige Ankündigung zu ändern. - Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollinhaltlich aufrecht. - Druck- und Übersetzungsfehler vorbehalten. - Gerichtsstand ist Wien. 13. DOLMETSCHEN Ungarisch-Deutsch, Deutsch-Ungarisch: Flüsterdolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Gesprächsdolmetschen I. Auswahl und Bereitstellung der Dolmetscher I.1 Nach eingegangener, schriftlicher Auftragsbestätigung organisiert BUDAPEST-TRANSLATIONS eine/n DolmetscherIn oder mehrere DolmetscherInnen auf der Grundlage der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungen. I.2 Für die Bereitstellung von Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. II. Pflichten des Auftraggebers II.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, BUDAPEST-TRANSLATIONS bereits bei Vertragsabschluss die genauen Anforderungen bezüglich erwünschte Sprachkombination, Termin, Dauer, Ablauf, Thema und (Fach-)Sprache der Dolmetschung etc. schriftlich mitzuteilen. Abänderungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten nur bei schriftlicher Gegenbestätigung durch BUDAPEST-TRANSLATIONS. II.2 Der Auftraggeber ist des weiteren verpflichtet BUDAPEST-TRANSLATIONS ausreichend Unterlagen und Infomaterial zur Verfügung zu stellen, um eine gewissenhafte Vorbereitung seitens des Dolmetschers und dadurch eine erfolgreiche Dolmetschung zu gewährleisten. Werden von Seiten des Auftraggebers die Unterlagen nicht rechtzeitig oder nur mangelhaft zur Verfügung gestellt, entbindet dies BUDAPEST-TRANSLATIONS von jeglicher Haftung bezüglich der Qualität der geleisteten Dolmetschung. III. Pflichten des Auftragnehmers III.1 BUDAPEST-TRANSLATIONS ist als Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich mit erfahrenen, ihr aus der Praxis bekannten Dolmetschern zusammenzuarbeiten. BUDAPEST-TRANSLATIONS ist bemüht, den/die DolmetscherIn nach seine/ihre Spezialisierungsschwerpunkten auszuwählen. Bei etwaigen Beschwerden des Auftraggebers hinsichtlich der Qualität des Dolmetschens ist dieser verpflichtet, die beanstandeten Mängel konkret (zB an Hand von Tonbändern) nachzuweisen und ausführlich beschreiben. Ein Haftungsanspruch bei Qualitätsbemängelungen des Dolmetschens besteht von Seiten des Auftraggebers ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Dolmetscher, nicht jedoch gegenüber BUDAPEST-TRANSLATIONS. III.2 BUDAPEST-TRANSLATIONS steht dem Auftraggeber vor, während und nach der Veranstaltung als alleiniger Ansprechpartner bezüglich des Auftrages zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass es Dolmetschern und Übersetzern von BUDAPEST-TRANSLATIONS vertraglich untersagt ist, mit Auftraggebern von BUDAPEST-TRANSLATIONS ohne Rücksprache zusammenzuarbeiten. Kunden von BUDAPEST-TRANSLATIONS erklären sich daher bereit, im Falle eines Verstoßes, an dem sie als Auftraggeber an eine/n DolmetscherIn oder/und ÜbersetzerIn von BUDAPEST-TRANSLATIONS beteiligt sind, bei einem Rechtsstreit für BUDAPEST-TRANSLATIONS als Zeugen zu erscheinen. IV. Honorar der Dolmetschleistung IV.1 Die Honorare für das Dolmetschen bestimmen sich nach den schriftlichen Kostenvoranschlägen von BUDAPEST-TRANSLATIONS. IV.2 Es gelten ausschließlich schriftliche Kostenvoranschläge; mündliche gelten nur als unverbindliche Richtlinien. IV.3 Honorare fürs Dolmetschen werden generell nach Halb- bzw. Ganztagen berechnet. Ein Halbtagessatz umfasst eine reine Arbeitszeit von maximal 4 Stunden und eine Anwesenheitszeit von maximal 5 Stunden am Veranstaltungsort. Ein Ganztagessatz umfasst eine reine Arbeitszeit von maximal 6 Stunden und eine Anwesenheitszeit von maximal 8 Stunden am Veranstaltungsort. Darüber hinaus werden Überstundensätze pro Dolmetscher und Stunde in Rechnung gestellt. Die Ganz- bzw. Halbtagessätze sowie die Überstunden werden ab dem vom Veranstalter gewünschten, schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der/die DolmetscherIn am Veranstaltungsort erwartet werden, berechnet. Ein späterer Veranstaltungsbeginn bleibt unberücksichtigt. Begonnene Stunden werden als ganze berechnet. IV.4 Spesen und sonstige Kosten werden auf der Grundlage der schriftlichen Vereinbarungen berechnet. Sehen diese Vereinbarungen eine bestimmte Reiseart der DolmetscherInnen zum Veranstaltungsort vor und kann diese auf Grund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von BUDAPEST-TRANSLATIONS liegen, nicht eingehalten werden (z.B. vereinbarte Anreise mit dem Zug, jedoch Streik der Bahn), so ist BUDAPEST-TRANSLATIONS berechtigt, die Anreise auf andere Art zu organisieren und die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen (z.B. stattdessen Anreise mit dem Auto und Verrechnung des amtlichen Kilometergeldes zzgl. eventuelle Mautgebühren). Von Seiten des Veranstalters gewünschte Sonderleistungen (z.B. Tonbandaufnahmen oder Veröffentlichung derselben) werden gesondert verrechnet. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Dolmetschern während ihrer Arbeit ausreichend Getränke auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Nach 4 Stunden Anwesenheitszeit gehen die Kosten für Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) zu Lasten des Auftraggebers. IV.5 BUDAPEST-TRANSLATIONS bezahlt die Honorare der Dolmetscher frühestens bei Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages für die jeweilige Veranstaltung, schießt diese aber keineswegs vor. V. Rücktritt vom Vertrag beim Dolmetschen Rücktritte haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen; tritt der Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei - Rücktritt bis zu 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn 50% - Rücktritt bis zu 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn 75% - Rücktritt bis zu einem späteren Zeitpunkt 100% der im Vertrag vereinbarten Honorare zu entrichten. Die daraus entstandene Kosten = Fremdleistungen (z.B. gebuchte Flugtickets, Hotelbuchungen usw.) sind zuzüglich zu entrichten. VI. Sonderbestimmungen VI.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder die vom BUDAPEST-TRANSLATIONS beauftragten ÜbersetzerInnen/DolmetscherInnen, noch die SprachtrainerInnen ohne ausdrückliche Zustimmung von BUDAPEST-TRANSLATIONS zu beauftragen. Auch Folgeaufträge haben nur über BUDAPEST-TRANSLATIONS zu erfolgen. VI.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über jede Vereinbarung mit den ÜbersetzerInnen/DolmetscherInnen und den SprachtrainerInnen zu informieren. VI.3 Im Falle einer Verletzung der in Punkt VI.1 und VI.2 angeführten Verpflichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 3.000,-- zu bezahlen, und zwar für jede einzelne Verletzung. Stand: Dezember 1999 - Erstellt und überarbeitet von der Landesinnung Druck Wien als gesetzlicher Interessenvertretung der gewerbliche Übersetzungsbüros im Rahmen der WKO. Ergänzt vom BUDAPEST-TRANSLATIONS am 11.01.2008.
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